AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie - Wir sind ein Verein, der nicht kommerziell arbeitet. Sonderzüge veranstalten wir nicht professionell, sondern als Hobby neben unserer Berufung bei der Bahn. Änderungen oder Fehler sind nicht ausgeschlossen.


1. Infos zu Buchung & Stornierung
Durch eine Buchung von Ihnen entsteht ein Reisevertrag. Mit der Buchung der Fahrkarten werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt (§305, Abs. 2, Nr. BGB). Die Buchung von Fahrkarten ist rechtlich bindend. Ein Rückgaberecht von 14 Tagen, ist im Verkauf von Leistungen die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehen nicht vorgesehen. Nähere Infos finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch unter dem
§312g im Absatz 2 Zeile 9.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung haben Sie 14 Tage Zeit den angegebenen Betrag auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Sollte die Buchung weniger als 14 Tage vor Fahrtbeginn sein ist die Zahlung des angegebenen Betrages spätestens bei Fahrtantritt an Bord des Zuges zu begleichen.

Eine Stornierung der bestellten Fahrkarten ist möglich:

Schreiben Sie uns hierzu bitte eine Mail an buchung@eisenbahnfreunde-nwm.de.
Bis eine Woche vor Fahrtbeginn ist eine Stornierung gegen die untenstehende Bearbeitungsgebühr möglich. Ab einer Woche vor Fahrtbeginn ist keine Stornierung mehr möglich.
Für jede Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € erhoben. Ihr Sitzplatz wird danach umgehend freigegeben für eine erneute Buchung durch andere Mitfahrer.
Sollte eine Fahrt aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen, so werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. Hiermit sind ausdrücklich nur bezahlte Leistungen unseres Vereins gemeint. Es werden keine Hotelübernachtungen, Anreisekosten o.ä. übernommen.

2. Beförderungsbestimmungen
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer unserer Sonderzüge. Sofern es erforderlich ist, können Sonderfahrten auch mit anderen Loks und/oder Wagen gefahren werden. Es besteht auch durch den Einsatz von anderen Zügen als Ersatz kein Anspruch auf Erstattungen. Es werden auch keine Anschlüsse zu anderen Zielen gewährleistet. Es besteht kein Anspruch auf Erstattungen, wenn der Sonderzug sein Ziel erreicht & die Rückfahrt ohne den Sonderzug erfolgen muss. Es ist der günstigste Fahrpreis zum Ausgangsort zu wählen.
Nur im Falle eines Totalausfalls des Sonderzuges, werden unternommene Zahlungen erstattet.

Es ist stets den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Dies gilt besonders für außerplanmäßige Halte - Aussteigen ist hier generell verboten! Da nicht alle alten Fahrzeuge über eine Türblockierung verfügen, ist hier besondere Vorsicht geboten. Zum Schutz vor Verletzungen halten Sie also die Außentüren während der Fahrt geschlossen und schauen vor dem Ausstieg an Bahnhöfen, ob auch ein Bahnsteig an dieser Tür betretbar ist. Falls dies nicht der Fall ist, steigen Sie an dieser Stelle nicht aus! Weiterhin achten Sie bitte darauf sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Für Verletzungen die aufgrund von Fahrlässigkeit oder Missachtung oben genannter Regeln entstanden sind übernehmen wir keine Haftung!
Auch gilt es zu beachten, dass Loks und Wagen ihre Kleidung leicht verschmutzen können. Hierfür können wir leider keine Haftung übernehmen.

Unsere Sonderzüge werden vor Fahrtbeginn auf Ihre Sauberkeit geprüft. Bitte nutzen Sie die Mülleimer im Zug. Bei starken Verschmutzungen sehen wir uns gezwungen ein Reinigungsentgelt von 50€ zu erheben. Sollten darüber hinaus gesonderte Reinigungsmaßnahmen erforderlich sein, werden diese in Rechnung gestellt.

Alle Züge sind Nichtraucherzüge! Zum Rauchen nutzen Sie bitte längere Aufenthalte am Bahnsteig. Danke! Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes o.ä. Konsumgeräte.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Fahrzeuge nicht in jedem Zug eine Beförderung mobilitätseingeschränkter Reisender möglich ist. Genauere Infos erhalten Sie in der Fahrtbeschreibung. Bitte informieren Sie sich hierzu unbedingt vor der Buchung.

3. Fahrtausschluss
Die Mitfahrt ist nur mit einem gültigen Fahrausweis gestattet. Das Erschleichen von Leistungen kann zur Anzeige gebracht werden!

Fahrgäste die den Bahnbetrieb oder Mitreisende gefährden, werden von der Fahrt ausgeschlossen. Der Fahrtausschluss kann auch schon vor Fahrtantritt ausgesprochen und durchgesetzt werden.

4. Der Fahrplan

Die Fahrtausschreibungen enthalten für Sie einen Hinweis, welche Fahrzeiten von uns angestrebt werden. Diese Fahrzeiten sind vorläufig und sind lediglich Schätzungen, die sich ändern können. Der in den Fahrtausschreibungen angegebene Fahrplan ist als vorläufig oder endgültig beschrieben.

Den endgültigen Fahrplan erhalten Sie zusammen mit Ihren Reiseinformationen etwa eine Woche vor der Sonderfahrt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Mail mit den Daten erhalten haben benachrichtigen Sie uns umgehend per Mail oder unter unserer Rufnummer 0157 / 88 33 20 50!

5. Zusatzleistungen
Im Falle eines ersatzlosen Ausfalls einer Zusatzleistung haben Sie nur ein Recht auf Erstattung des geleisteten Entgelts für diese Zusatzleistung. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung von Zusatzleistungen.

6. Datenschutz
Es ist für uns notwendig für die Durchführung von Sonderzügen Ihre Daten zu speichern. Die Daten werden nicht weitergegeben und auf Wunsch nach der gebuchten Veranstaltung gelöscht.

Sie wünschen die Löschung Ihrer Daten nach der Sonderfahrt? Dann bitten wir um eine kurze Nachricht an info@eisenbahnfreunde-nwm.de oder eine kurze Nachricht bei der Buchung!